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Was bedeutet Signing Fee?

Signing Fee auf Deutsch bedeutet Unterschriftsgebühr.

Anwendungsbeispiele

  • Die Unterzeichnungsgebühr muss vor Vertragsabschluss bezahlt werden.
  • Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr an.
  • Die Höhe der Anmeldegebühr richtet sich nach dem Vertragswert.
  • Die Unterzeichnungsgebühr ist nicht erstattungsfähig.
  • Die Zahlung der Anmeldegebühr erfolgt im Voraus.
  • Die Unterzeichnungsgebühr variiert je nach Vertragsart.
  • Die Anmeldegebühr muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
  • Bei Vertragsabschluss ist die Unterzeichnungsgebühr zu entrichten.
  • Es wird eine einmalige Gebühr für die Vertragsunterzeichnung erhoben.
  • Die Höhe der Anmeldegebühr wird vertraglich festgelegt.
  • Vor Vertragsbeginn ist die Unterzeichnungsgebühr zu zahlen.
  • Die Zahlung der Anmeldegebühr erfolgt per Überweisung.
  • Die Unterzeichnungsgebühr ist im Gesamtbetrag enthalten.
  • Die Höhe der Anmeldegebühr kann verhandelt werden.
  • Nach Eingang der Unterzeichnungsgebühr wird der Vertrag wirksam.

Synonyme

  • Unterschriftsgebühr
  • Unterschrifteinholungskosten
  • Signaturgebühr
  • Gebühr für die Unterzeichnung
  • Vertragsunterzeichnungskosten

Antonyme

  • Anmeldegebühr
  • Unterschriftengebühr
  • Eintragungsgebühr
  • Vertragshonorar
  • Registrierungsgebühr

Etymologie

Das Wort Signing Fee stammt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch Unterschriftengebühr oder Unterzeichnungsgebühr. Es bezieht sich normalerweise auf eine Gebühr, die für das Unterschreiben eines Vertrags oder einer Vereinbarung gezahlt wird.

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